Ferienbonus Sommer 2020
AUCH DAS HOTEL EDEN NIMMT AM FERIENBONUS 2020 TEIL!
Was ist das?
Es handelt sich um einen Kredit, der für die Bezahlung von Dienstleistungen verwendet werden kann, die im Inland von Beherbergungsbetrieben, einschließlich Bed & Breakfasts und Agrotourismusbetrie-ben, angeboten werden.
Wann kann er beantragt und verwendet werden?
Der Ferienbonus (Bonus Vacanze) kann vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 von einem Mitglied des Haushalts, auch wenn es nicht mit dem Antragsteller identisch ist, im Inland beantragt und in An-spruch genommen werden und kann bei Haushalten, die aus mindestens drei Personen bestehen, einen Höchstbetrag von 500 EUR erreichen. Bei Zwei-Personen-Haushalten beträgt der Bonus 300 EUR, bei Ein-Personen-Haushalten 150 EUR.
Wie erhalte ich den Bonus?
Um die Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Bürger IO, die von PagoPA S.p.A. zur Verfügung gestellte App für öffentliche Dienstleistungen, installieren und darauf zugreifen. In der App, auf die mit der digitalen Identität SPID oder dem elektronischen Personalausweis (CIE 3.0) zu-gegriffen werden kann, können Steuerzahler vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 den Bonus bean-tragen, nachdem sie sich vergewissert haben, dass sie dazu berechtigt sind (d.h. wenn sie eine gültige Dichiarazione sostitutiva unica - DSU - besitzen, die einen ISEE-Indikator unterhalb des Schwellen-werts von 40.000 EUR aufweist). Wenn dies der Fall ist, erhalten Sie einen eindeutigen Code und ei-nen QR-Code, mit dem Sie den Bonus nutzen können.
Wie nutze ich den Bonus?
Der Bonus wird vom Bürger in zwei Formen genutzt. 80 Prozent der Erleichterungen werden den Fa-milienmitgliedern in Form einer direkten Ermäßigung bei der Bezahlung der touristischen Dienstleis-tung in der gewählten Unterkunft gewährt. Die verbleibenden 20 % werden von den Steuern abgezo-gen, die in der Steuererklärung des nächsten Jahres fällig werden, und zwar von derselben Person, die die Ermäßigung in Anspruch genommen hat und daher Inhaber der vom touristischen Dienstleister ausgestellten Rechnung, des Handelspapiers oder der Quittung sein muss. Um in den Genuss des Bo-nus zu kommen, müssen die Ausgaben in einer einzigen Zahlung für die von einem einzigen Beherber-gungsbetrieb erbrachten Dienstleistungen getätigt werden und durch eine Rechnung, ein Handelsdo-kument oder eine Quittung des Leistungserbringers mit Angabe der Steuernummer der Person, die den Bonus in Anspruch nehmen will, belegt sein.
Beispiel::
Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Bonus von 500 Euro nimmt einen Urlaub im Wert von 1.000 Euro wahr. Bei Ausstellung der Rechnung bzw. des Handelsdokuments oder der Quittung erhält der Bonusnehmer einen Sofortrabatt von 400 EUR (entspricht 80 % des 500 EUR-Bonus) auf den ge-schuldeten Betrag, wodurch er 600 EUR für den Urlaub bezahlt. In seiner Steuererklärung 2021 für das Steuerjahr 2020 kann er außerdem 100 EUR (die restlichen 20 % von 500 EUR) von der Steuer-schuld abziehen. Liegt der Preis des Urlaubs unter dem Höchstbetrag des anerkannten Bonus (z. B. 450 EUR), wird der Rabatt auf den geschuldeten Betrag berechnet: in diesem Beispiel beträgt er 360 EUR (80 % von 450 EUR). Der Steuerabzug muss ebenfalls auf diesen Betrag berechnet werden und beträgt in diesem Beispiel 90 Euro (20 % von 450 Euro).
Was muss der Betreiber tun?
Um die Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können, muss der Tourismusdienstleister mit den von der Agenzia delle Entrate (Finanzamt) ausgestellten Entratel- oder Fisconline-Zugangsdaten oder über die digitale Identität SPID oder die Carta Nazionale dei Servizi auf den reservierten Bereich der Website der Agenzia delle Entrate zugreifen. Der Dienstleister gibt folgende Daten ein: den vom Kunden be-reitgestellten eindeutigen Code oder QR-Code, der mit dem Bonus verbunden ist; die Steuernummer des Kunden, die auf der Rechnung oder dem Handelsdokument bzw. auf der Quittung angegeben wird; den Gesamtbetrag der geschuldeten Gegenleistung (ohne den zu gewährenden Rabatt). Das Verfahren prüft den Gültigkeitsstatus der Unterstützung und den Höchstbetrag des anwendbaren Ra-batts. Wenn die Überprüfung erfolgreich ist, bestätigt der Dienstleister im System die Anwendung des Rabatts. Von diesem Zeitpunkt an kann der Vorgang nicht mehr rückgängig gemacht werden, die Leistung gilt als vollständig ausgeschöpft und kann von keinem Haushaltsmitglied mehr in Anspruch genommen werden, auch nicht für einen Restbetrag im Verhältnis zum zulässigen Höchstbetrag. Man kann auch die Liste aller gesendeten Mitteilungen einsehen.
Wie erhält der Beherbergungsbetrieb den Rabatt?
Das Unternehmen erhält den Rabatt in Form einer Steuergutschrift zurück, die ab dem auf die Bestä-tigung des Rabatts folgenden Werktag als Verrechnung im Formular F24 ohne Betragsbegrenzung für die Zahlung aller Steuern und Abgaben verwendet werden kann, die über das Formular F24 gezahlt werden können (z. B. Quellensteuern, Mehrwertsteuer, Inps-Beiträge, Inail-Prämien, Einkommens- und Irap-Steuern, Imu, Abfallsteuer und andere lokale Steuern). Ein in Kürze zu veröffentlichender Beschluss wird den im Formular F24 anzugebenden Steuercode für die Verwendung der Steuergut-schrift für den Ferienbonus als Ausgleich festlegen.
Kreditübertragung
Der Kredit kann auch an Dritte abgetreten werden, auch wenn es sich nicht um den eigenen Dienst-leister handelt, einschließlich Kreditinstitute und Finanzvermittler. Die Übertragung muss dem Finanz-amt über ein spezielles Webverfahren mitgeteilt werden, indem auf den reservierten Bereich der Webs-ite der Steuerbehörde zugegriffen wird. In diesem Zusammenhang haben Abi und Federalberghi eine Vereinbarung zur Förderung direkter Vereinbarungen getroffen, die darauf abzielen, den Prozess der Kreditübertragung zu rationalisieren, um den Anbietern von Beherbergungsdienstleistungen zusätzli-che liquide Mittel zur Verfügung zu stellen.
Quelle des Artikels: https://www.asat.it/tax-credit-vacanze-cos-%C3%A8-e-come-funziona/53-6168/